Hallo zusammen,
hier mal ein paar grundsätzliche Hinweise zu den Themen GeMa und Uhrheberrechte bei Machinimas.
Im Grundsatz ist es nicht gestattet Musik in Machinimas zu verwenden, die uhrheberrechtlich geschützt ist. Ausnahme: man verfügt über die Erlaubnis des Uhrhebers, diese zu verwenden.
Aber selbst dann, ist man noch nicht aus dem Schneider, sofern der Uhrheber oder der Besitzer der Rechte an einem Stück (was nicht selten der Verlag wie z.B. Sony Music ist) einem gestattet hat das Stück zu verwenden. Sofern der Urheber Mitglied bei der GeMa ist, sind noch GeMa Gebühren für die "öffentliche Aufführung" (ja eine Veröffentlichung im Internet ist ein öffentliche Aufführung) zu entrichten.
Hier gibt es verschiedene Preismodelle, die auf
www.gema.de eingesehen werden können.
Erst wenn diese Bedingungen alle erfüllt sind, ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
Grundsätzlich kann man kleinere Auszüge aus allen verfügbaren Stücken frei verwenden. Die Länge ist aber begrenzt (ich glaube auch 10 Sekunden).
Es gibt im Internet eine Menge Musik, die nicht von der GeMa verwaltet wird und deren Rechte zur Weiterverwendung gestattet werden.
Idealerweise findet man jemanden, der einem Musik produziert oder man macht es selber. Da natürlich nicht jeder über diese Möglichkeiten verfügt, hilft eine Suche bei Google häufig weiter.
Hier kann man ggf. auch Kontakt zu Musikern finden, die gerne bereit sind ihre produzierten Stücke für ein Machinima bereit zu stellen.
Ergänzungen und weitere Hinweise sind natürlich gern gesehen und willkommen.
Gruss
Varath